Vergebung der Sünden –
die Geschichte des Bußsakramentes
Mit der Taufe ist seit Beginn der christlichen Gemeinden die Vergebung der Sünden verbunden. Denn alle, „die auf Christus getauft sind haben Christus als Gewand angelegt“ (Gal 3,27) und gehören zum Leib Christi. Doch die urchristlichen Gemeinden erlebten, dass diese grundsätzliche Sündenvergebung durch schwerwiegende Verstöße in ihrem Zusammenleben immer wieder gestört wurde.
Für die christlichen Gemeinschaften waren Glaubensabfall, Ehebruch und Mord solche zerstörerischen Verfehlungen, die nur durch Exkommunikation (Ausschluss) geahndet werden konnten. Allerdings war es möglich, Reue zu zeigen und Buße zu tun. Dies geschah in einem öffentlichen Bekenntnis vor der Gemeinde. Der reuige Sünder schloss sich selbst vom Kommunionempfang aus und hatte bei den gottesdienstlichen Versammlungen einen eigenen Platz außerhalb der Gemeinschaft. Nach dem Wortgottesdienst musste er die Versammlung verlassen.
Durch seine Schuld beschädigte er auch die Gemeinschaft und deshalb betete sie vierzig Tage für ihn, um ihn dann wieder mit einer feierlichen Versöhnungsliturgie einzugliedern. Im Stand der Buße zu sein war bei diesen Verfehlungen eher die Ausnahme im Leben eines Christen, deshalb kam sie höchstens einmal im Leben vor.
Obwohl durch Gebet, Fasten, Werke der Barmherzigkeit und Feier der Eucharistie viele Möglichkeiten zur Umkehr und Reue bestanden, wollte man sich durch eine einmalige Versöhnungsliturgie auf den Tod vorbereiten, damit man sicher im Stande der Gnade starb.
Das Beichtgeheimnis entwickelt sich
Im frühen Mittelalter veränderte sich die Form des Bußsakramentes. Ausgehend von den iro-schottischen Missionaren entwickelte sich ein geheimes Schuldbekenntnis bei einem Priester, der zur Geheimhaltung der Verfehlungen zum so genannten Beichtgeheimnis verpflichtet war. Es gab keine öffentliche Buße mehr und keinen öffentlichen Ausschluss aus der eucharistischen Gemeinschaft. Und auch die zu beichtenden Verfehlungen wurden erweitert. Regelverstöße im sozialen Zusammenleben oder Verstöße gegen kirchliche Vorschriften sollten nun dem Priester gebeichtet werden. Es gab einen Katalog von lässlichen Sünden und in einem Bußbuch war festgelegt, welche Bußleistungen, für welche Vergehen zu erbringen waren.
Waren die Leistungen erfüllt, galten die Sünden als vergeben. Die Beichte war gültig vollzogen, wenn auf das Sündenbekenntnis die Absolution erfolgte und dann die Bußwerke zur Sühneleistung vollzogen waren. Das IV. Laterankonzil (1215) legte nun fest, dass alle Sünden wenigstens einmal im Jahr dem zuständigen Pfarrer der Gemeinde zu bekennen sind. Die öffentliche Form des Bußsakramentes verwandelte sich endgültig in eine private Form des Sündenbekenntnisses und der damit verbundenen Bußübungen. Körperlich anstrengende Sühneleistungen wie Pilgerreisen oder strenge Fastenübungen konnte man auch stellvertretend durch andere Personen ableisten lassen oder durch Geldspenden ablösen.
Voraussetzung für würdigen Empfang der Eucharistie
Im späten Mittelalter und in der Neuzeit wird die Beichte als Voraussetzung für einen würdigen Empfang der Eucharistie verstanden. Die Furcht davor, möglicherweise die Kommunion unwürdig zu empfangen, ließ die Gläubigen immer seltener kommunizieren.
Das Konzil von Trient (1545-1552) versuchte in Abgrenzung zu den Reformatoren, das kirchliche Leben in einigen Bereichen neu zu gestalten. Die 400-jährige Praxis der Laienbeichte, die sich aus einer klösterlichen Tradition entwickelt hatte, wurde verboten. Ab jetzt war die Bußpraxis ausschließlich Sache des Priesters. Er handelte als Seelsorger, geistlicher Beistand, aber auch als Richter und er legte das Maß der Sühneleistungen fest. Die Rolle als Richter überwog mit der Zeit so, dass man in die Kirche einen Richterstuhl installierte, aus dem dann der Beichtstuhl als Ort des Bußsakramentes wurde.
Da Beichte und ein würdiger Empfang der Kommunion gekoppelt blieb, kamen die Gläubigen höchstens einmal im Jahr zur Kommunion. Im 20. Jahrhundert bemühte die Kirche sich darum, dass die Gläubigen häufiger kommunizierten. Deshalb gab es die Aufforderung, wenigstens einmal im Monat zu beichten und dann in der sonntäglichen Eucharistie die Kommunion zu empfangen. Von der Buße, die man höchstens einmal im Leben empfing, entwickelte sich das Bußsakrament zu einem monatlichen Empfang und zu einer Beichthäufigkeit, die in der Geschichte der Kirche einmalig war.
Sakrament der Versöhnung in der Krise
In der Zeit nach dem 2. Vatikanischen Konzil erinnerte man sich wieder an die verschiedenen Formen der Sündenvergebung, die es neben der sakramentalen Buße auch noch gibt. Die Beichte ist nun keine notwendige Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie, es sei denn der Gläubige befindet sich in Stande der Todsünde.
Trotzdem ist das Sakrament der Versöhnung, wie es heute genannt wird, in unserer Zeit in einer Krise. Der Sinn und die Heilswirkung werden nicht mehr verstanden. Dabei wäre es für viele schwierige Situationen im Leben eine Entlastung, seine Schuld aussprechen zu können und die Gnade Gottes erneut zugesprochen zu bekommen.
Gertrud Brem
Bild: wjarek / AdobeStock: Pilger im polnischen Krakau können an 50 Stellen gleichzeitig die Beichte ablegen.
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