Kreuz bei der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken in Berlin 2024

"Menschenrechte auf dem Abstellgleis"

ZdK gegen Entkernung des Lieferkettengesetzes

Deutliche Kritik an der Entscheidung der Bundesregierung, das Lieferkettengesetz abzuschwächen, übt die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp. Was das Kabinett in seiner Sitzung am 3. September 2025 auf den Weg gebracht habe, nehme dem Gesetz entscheidende Momente der Wirksamkeit:

„Der Gesetzesnovelle liegt das Narrativ zugrunde, dass die Wirtschaft floriert, wenn der gesetzliche Schutz von Mensch und Umwelt erodiert. Das Gegenteil ist der Fall.“

Das Kabinett hatte in seiner heutigen Sitzung dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zugestimmt. Damit sollen Unternehmen künftig nicht mehr über die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren Lieferketten berichten müssen. Zudem sollen nur noch schwere Verstöße gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten sanktioniert werden. Stetter-Karp sagt: „Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag zur universellen Geltung der Menschenrechte bekannt und den Willen bekundet, sich für die Bekämpfung von Armut, Hunger und Ungleichheit sowie für die internationalen Nachhaltigkeitsziele einzusetzen. Diese Ankündigung löst sie mit einer solchen Entscheidung nicht ein. Sie stellt Menschenrechte und Umweltschutz bei den Lieferketten aufs Abstellgleis.“

Übermäßige Belastungen für deutsche Unternehmen oder für Menschen?

Während auf europäischer Ebene weiter um einheitliche Regelungen gerungen wird, die in der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verankert sind und ab 2028 in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten sollen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs, sie wolle in der Übergangszeit übermäßige Belastungen für deutsche Unternehmen vermeiden.

Die ZdK-Vollversammlung hatte hingegen noch im Mai 2025 in einem Beschluss gefordert, das deutsche Lieferkettengesetz nicht anzutasten und „keine inhaltlichen Einschränkungen, Aussetzungen oder Reduzierungen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten hinzunehmen“. Stetter-Karp bekräftigt diese Position:

„Zahlreiche Unternehmen arbeiten bereits daran, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten zu erkennen und zu beenden. Mit der Novelle droht das schwarz-rote Kabinett diese Schritte zu torpedieren.“ Zugleich bleibe der von vielen Unternehmen geäußerte Wunsch nach Planungssicherheit unerfüllt. „Für einen bürokratiearmen Umgang mit Sorgfaltspflichten braucht es nicht weniger Standards, sondern eine pragmatische Praxis zwischen Firmen und den zuständigen Behörden.“

Prinzip der Freiwilligkeit war wirkungslos – nur ein Lieferkettengesetz wirkt

Sie weist auf die gute Zwischenbilanz des deutschen Lieferkettengesetzes hin: „Das lange geltende Prinzip der Freiwilligkeit war nahezu wirkungslos. Das Lieferkettengesetz ist ein Instrument, das wirkt. Betroffene spüren erste positive Entwicklungen – ob im kolumbianischen Bananensektor oder in den pakistanischen Textilfabriken. Sie finden mehr und mehr Gehör. Gewerkschaften, Zulieferer und Unternehmen kommen miteinander ins Gespräch und treiben systemische Verbesserungen voran. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stehen vor der Entscheidung, diese Erfolgsgeschichte auszubremsen – oder fortzusetzen. Der Gesetzentwurf wird wohl demnächst zur Abstimmung anstehen.“

Quelle & Bilder: Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Fotograf: Peter Bongard
Pressemitteilung von 03. September 2025
Kontakt: ZdK

Erheblicher Nachbesserungsbedarf beim Lieferkettengesetz

In der Kabinettssitzung am Mittwoch 3. September 2025 hat die Bundesregierung zentrale Abschwächungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit ihren Koalitionsvertrag um. Sie schafft das Gesetz aber nicht – wie angekündigt – ab. Bis Juli 2027 muss Deutschland ohnehin die europäische Richtlinie (CSDDD) umsetzen, welche die Einrichtung eines Lieferkettengesetzes erfordert.

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Meilenstein zum Menschenrechtsschutz und hat seit 2023 konkrete Verbesserungen für Betroffene bewirkt. So trug eine Beschwerde der Misereor-Partnerorganisation Astac bei der deutschen Behörde BAFA gegen Rewe dazu bei, dass in einem ecuadorianischen Zulieferbetrieb die Löhne für Bananenarbeiter*innen angehoben wurden und sie endlich davon leben konnten. Zugleich hat eine Studie von Misereor, ECCHR und Brot für die Welt erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Gesetz hinsichtlich Transparenz, Beteiligung von Betroffenen und einer konsequenteren Sanktionierung aufgezeigt. Mit der Novelle beschließt die Bundesregierung jetzt das genaue Gegenteil: einen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz, der völkerrechtlich ausdrücklich verboten ist.“

Quelle: Misereor

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