Ein logischer Schritt des Abschieds
St. Paulusheim Bruchsal: Kirche der Pallottiner wird profaniert
Nach knapp 110 Jahren haben sich die Pallottiner im Juli beim Schul- und Hausfest von ihrem St. Paulusheim in Bruchsal verabschiedet. Damit verbunden ist auch die Aufgabe der Kirche. Der Grund: Die Pallottiner können die Kirche nach ihrem Weggang nicht mehr betreuen. Um die Kirche noch im laufenden Schuljahr nutzen zu können, gibt es nun eine Übergangsfrist bis Ende des Schuljahres 2024/25.
Pallottinerprovinzial Pater Markus Hau äußert Verständnis dafür, dass Menschen aus Bruchsal nun ihre Trauer, ihr Unverständnis und ihre Sorge um die Zukunft der Kirche des Paulusheimes in Bruchsal ausdrücken. „Sie drücken damit auch Ihre Verbundenheit mit unserer Gemeinschaft aus“, betont Pater Hau und zeigt sich dankbar für diese Reaktion. Er betont aber, dass es die Folge einer älter und schwach werdenden Gemeinschaft sei, sich auf wenige Standorte konzentrieren zu müssen, und damit, auch Standorte aufgeben zu müssen. „Ich bitte daher um Verständnis, dass das Weggehen ein notwendiger Schritt ist“, so der Provinzial.
Der Provinzial weist darauf hin, dass dies nicht schmälere, was in den vergangenen Jahren dort alles an Gutem geschehen sei. „Ich möchte daher ausdrücklich betonen: Es sind nicht die finanziellen Gründe, die uns dazu veranlassen, sondern die personelle Situation mit wenigen jüngeren Mitbrüdern.“ Zum Weggang der Pallottinerprovinz gehöre leider auch, die erheblich sanierungsbedürftige Kirche aufgeben zu müssen, so Provinzial Pater Hau. Denn auch die Erzdiözese Freiburg werde die Kirche und die von den Pallottinern bisher genutzten Gebäude nach gründlicher Prüfung nicht übernehmen können.
Wenn aber die Erzdiözese in Zeiten rückläufiger finanzieller Ressourcen und perspektivisch schwindenden Raumbedarfs nicht die Verantwortung für zusätzliche Gebäude übernehmen könne und der Orden die Gebäude nicht mehr nutze, sei rechtlich klar, dass die Kirche mit dem Weggang der Pallottinerprovinz profaniert werden müsse. Das Bleiben einzelner Mitbrüder in Bruchsal – auf Ihren persönlichen Wunsch hin, – ändere nichts an dieser Situation.
Privates Gymnasium bleibt bestehen
Die Aufgabe des Standorts Bruchsal und die Profanierung der Kirche ist damit ein logischer Schritt aus der Tatsache, dass die Provinzversammlung bereits im Jahr 2017 beschlossen hat, die Kommunität in Bruchsal aufzulösen. Seit 2023 gehört Bruchsal und seine dort lebenden Mitbrüder daher offiziell zur Kommunität in Friedberg.
Mit dem 21. Juli 2024 haben sich die Pallottiner endgültig vom St. Paulusheim verabschiedet. Das Private Gymnasium St. Paulusheim bleibt an seinem Standort bestehen. Hier ist schon seit 1994 die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg der Träger des Gymnasiums – mit etwa 800 Schülerinnen und Schülern. Für den Bildungsauftrag einer christlichen Schule braucht es einen Raum für schulpastorale Angebote, in dem etwa eine Klasse Platz findet. Dies wird auch künftig am Gymnasium St. Paulusheim gegeben sein. Für Schulgottesdienste stehen die örtlichen Pfarrkirchen zur Verfügung, was auch an anderen Standorten der Schulstiftung hervorragend funktioniere.



Bericht & Bilder: Alexander Schweda
Hintergrund: Was ist eine Profanierung?
Eine Profanierung ist im Sinne des kanonischen Rechts der römisch-katholischen Kirche notwendig, wenn die kirchliche Nutzung eines Kirchengebäudes beendet wird, etwa wegen Abrisses oder Umnutzung. Sie ist somit das Gegenstück zur Kirchweihe. Staatskirchenrechtlich hat die Profanierung in Deutschland die Wirkung einer Entwidmung. Von der Profanierung ist die Außerdienststellung der Kirche zu unterscheiden, die häufig zuvor erfolgt und als tatsächlicher Akt der Pfarrei – zumeist im Rahmen einer letzten Messe – ohne kirchenrechtliche Bedeutung ist.
Eine Entwidmung wird vom zuständigen Bischof beschlossen. Sie findet in der Regel im Rahmen einer letzten heiligen Messe in der betroffenen Kirche statt, wenn diese nicht bereits bei einer vorherigen Außerdienststellung stattgefunden hat. In der Kirche vorhandene Reliquien müssen entfernt werden. Die Kirche gilt nach der Profanierung nicht mehr als geheiligter Raum für Gottesdienste, sondern als gewöhnliches Gebäude. Dieses kann somit abgerissen oder für einen anderen Zweck verwendet werden, ohne dass dadurch gegen kirchliche Gebräuche oder Gesetze verstoßen wird, da das Gebäude durch die Profanierung seine Weihe oder Segnung verloren hat. Das Gebäude soll nach der Umwidmung allerdings keiner „unwürdigen Bestimmung“ dienen.
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