Pater Dr. Rainer Autsch wird neuer Offizial im Bistum Münster
40-Jähriger übernimmt die Leitung des Diözesangerichts
Münsters Bischof Dr. Felix Genn hat Pater Dr. Rainer Autsch zum neuen Leiter des münsterschen Diözesangerichts ernannt. Der 40-Jährige übernimmt sein neues Amt als Offizial zum 15. Dezember. Bereits seit 2015 ist Autsch Diözesanrichter des Bistums Münster mit einem Stellenumfang von 50 Prozent.
Der gebürtige Koblenzer trat nach dem Abitur 2002 in den Orden der Pallottiner ein. Sein Studium der Diplom-Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV), heute Vinzenz Pallotti University, beendete er – einschließlich zwei Auslandssemstern in Rom – im Jahr 2009. Im selben Jahr wurde er zum Diakon geweiht, ein Jahr später folgte die Priesterweihe in Vallendar. Nach einer Kaplanszeit in Limburg nahm Autsch 2013 den Studiengang „Lizentiat im Kanonischen Recht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf, den er 2015 abschloss.
Vier Jahre lang promovierte er anschließend bei Prof. Dr. Thomas Schüller zum Thema „Die deutschen Diözesen, ihre Organe der Vermögensverwaltung und ihr Bemühen um mehr Transparenz. Eine kirchenrechtliche Analyse“. Der Pallottinerpater ist neben seiner Aufgabe als Diözesanrichter des Bistums Münster Pastor in der Pfarrei Liebfrauen-Überwasser in Münster. Seit dem Sommersemester 2020 ist er Lehrbeauftragter für Kirchenrecht an der Vinzenz Pallotti University in Vallendar.
Pater Autsch blickt mit Vorfreude auf die neue Herausforderung: „Ich weiß mich eingebunden in ein gutes und qualifiziertes Team, das habe ich in den vergangenen sieben Jahren als Diözesanrichter immer wieder erfahren dürfen“, erklärt er dankbar. „Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir künftig weiter gemeinsam unterwegs sein werden im Dienst an den Menschen, die sich an uns wenden.“
Der Offizial ist der vom Bischof eingesetzte Leiter des kirchlichen Gerichts des Bistums und vertritt den Bischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Das bischöfliche Offizialat Münster ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit-, Straf- und Feststellungssachen und dient dem Rechtsschutz innerhalb der Kirche. Es ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde. Den überwiegenden Teil der Aufgaben des Offizialats bilden Eheverfahren zur Klärung des kirchlichen Personenstandes.
Das Münsterische Offizialat ist als Gericht erster Instanz zuständig für Fälle aus dem eigenen Bistum sowie dem Bistum Essen. Außerdem ist es Berufungsgericht für die Offizialate der Erzbistümer Köln und Paderborn. Berufungsgericht für Münster ist das Erzbischöfliche Offizialat Köln. Das Kirchengericht des Bistums Münster ist zudem zuständig für das isländische Bistum Reykjavik.
Text & Foto: Ann-Christin Ladermann, Bischöfliche Pressestelle Münster
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