Und wenn die Wahrheit mich vernichtet - Lehrerausgabe
- 69 - Die Lehre der nationalsozialistischen Rassenhygiene führte zur Diskriminierung und Ver- folgung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Im Jahr 1939 wurde der Beschluss gefasst, das „lebensunwerte Leben“ von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen im Rahmen des „Euthanasie-Programms“ durch eine systematische Tötung zu beenden. Hierfür wurden sechs Tötungsanstalten eingerichtet. Hadamar war die letzte Tö- tungsanstalt. Bearbeitet mit Hilfe der angegebenen Internetseiten die folgenden Fragen: • www.gedenkstaette-hadamar.de Rubrik „Geschichte“ (NS-Rassenhygiene & Euthanasie, „Euthanasie“–Morde, Tötungsanstalt Hadamar, Täter und Täterinnen, Opfer) • https://www.heiligenlexikon.de/BiographienC/Clemens_August_Galen.html (Schaut euch ebenfalls die Predigt von Bischof Clemens August Graf von Galen vom 20. Juli 1941 an. Eine Verlinkung zur Predigt befindet sich unten auf der angegebenen Website.) Thema: NS-Rassenhygiene • Wie hieß das Gesetz zur Zwangssterilisation und wann trat es in Kraft? > Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 1. Januar 1934 • Welche Menschen wurden als „erbkrank“ bezeichnet? > Krankheiten und Behinderungen, die angeblich erblich waren; Diagnose „angeborener Schwachsinn“; willkürliche Zuweisung der Krankheitsformen • Welche Folgen hatte die Zwangssterilisation? > Verstümmelung, Scham Thema: Erste Mordphase • Die systematische Tötung wurde auch als „T4-Aktion“ bezeichnet. Warum? > Verwaltungszentrale befand sich in der Tiergartenstraße 4 in Berlin • Welches Kriterium für die Tötung der Menschen war für die Nazis entscheidend? > mangelnde Arbeitsfähigkeit • Wo wurden die sechs Tötungsanstalten eingerichtet? > Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim, Pirna-Sonnenstein • Was geschah mit den Menschen, die dort eingeliefert wurden? > i n getarnten Duschräumen wurden sie mit Kohlenmonoxid erstickt; die Leichen wurden verbrannt • Was teilte man den Angehörigen der Ermordeten mit? Schau dir hierzu auch einen Trostbrief an. > Angaben zur Todesursache und Sterbedatum waren gefälscht; Verlegung in diese Anstalt als Kriegsmaßnahme; sofortige Einäscherung zum Schutz vor dem Ausbruch ansteckender Krank- heiten; Einwilligung der Angehörigen in diesem Fall nicht notwendig; Nachlass des Patienten wurde desinfiziert und womöglich hierdurch beschädigt; Nachlass diente als Pfand; Bitte auf den Verzicht des Nachlasses, Überführung der Urne war kostenfrei und bedurfte einer Einver- ständniserklärung der zuständigen Friedhofsverwaltung; Rückmeldung über Beisetzung und Umgang mit Nachlass binnen 14 Tagen; nach der Frist: anderweitige Beisetzung und Verzicht auf Nachlass M14.1 Euthanasie-Programm der Nationalsozialisten – LÖSUNGEN
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