Pallottiner Pilgerfahrten

38 gehen zu Lasten des Kunden, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten. Dies gilt nicht, wenn Tobit-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb die Reise nicht antreten kann, kann Tobit-Reisen den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. 13.3 Tobit-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde Tobit-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Tobit-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 14.1 Nach der „EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens“ ist Tobit-Reisen verpflichtet, den Kunden vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. 14.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Tobit-Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Tobit- Reisen bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Tobit-Reisen den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Tobit- Reisen den Kunden über den Wechsel informieren. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von Tobit-Reisen genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Tobit-Reisen wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. 14.3 Die auf der EU-Verordnung basierende und von der EU-Kommission verö entlichte sog. „Black-List“ unsicherer Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraums über der EU verboten ist, ist auf der Internet- Seite von Tobit-Reisen bzw. im Büro von Tobit-Reisen einsehbar oder unter https://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/air-ban_de abrufbar. 15. Zusatzbedingungen für sog. “geschlossene Gruppen” Die Zusatzbedingungen gelten für Reisen geschlossener Gruppen, für die ein Gruppenverantwortlicher/ Auftraggeber die Reise für einen bestimmten Teilnehmerkreis bei Tobit-Reisen gebucht hat. 15.1 Tobit-Reisen als Veranstalter haftet nur für die von Tobit-Reisen gebuchten und bestätigten Leistungen, nicht aber für anderweitige, vom Gruppenverantwortlichen/Auftraggeber hinzugefügte Leistungen, die nicht im Reisepreis von Tobit-Reisen enthalten sind, wie z. B. Bustransfers zum Ab- oder Rückreiseort oder Veranstaltungen am Reiseort oder vom Gruppenverantwortlichen/Auftraggeber beauftragte Reiseleitungen. 15.2 In den Fällen, in denen Tobit-Reisen nicht für die Beauftragung des Reiseleiters verantwortlich ist, haftet Tobit-Reisen nicht für Handlungen oder Auskünfte des Reiseleiters, ebenso nicht für vom Gruppenverantwortlichen oder von vermittelten Reiseleitern vorgenommene Leistungsänderungen. 16. Gerichtsstand 16.1 Gerichtsstand ist Limburg. Der Reisende kann Tobit-Reisen nur an dessen Sitz verklagen. 16.2 Für Klagen des Veranstalters Tobit-Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. 16.3 Für Klagen gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtstand der Sitz des Veranstalters Tobit-Reisen vereinbart. 16.4 Tobit-Reisen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen, es sei denn, eine Verbraucherstreitbeilegung wird gesetzlich verpflichtend werden. 17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Abtretung von Ansprüchen gleich welcher Art gegen den Veranstalter Tobit-Reisen an Dritte oder andere Teilnehmer ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung von Ansprüchen des Reisenden durch Dritte in eigenem Namen. 18. Reiseveranstalter: Tobit-Reisen zwischen Himmel und Erde GmbH, Wiesbadener Str. 1, 65549 Limburg, Tel.: 06431-941940, E-Mail: info@tobit-reisen.de Sitz der Gesellschaft: Limburg; Geschäftsführer:

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